Kostenlose Beratung: Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr

Logo von Königsmarketing Webdesignagentur

Ab 14. Mai: Neue Gesetze für Impressum und Cookiebanner

Inhaltsverzeichnis

Es gibt eine neue Gesetzeslage, die ab dem 14. Mai 2024 in Kraft tritt und auch Ihre Webseite betreffen könnte. Durch die Anpassungen der deutschen Gesetze an das EU-Recht kann es nötig werden, Anpassungen an Impressum und Cookiebannern vorzunehmen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau sich ändert und wie Sie am besten vorgehen können.

Wichtig: Bei diesem Artikel handelt es sich um keine rechtliche Beratung. Vielmehr wollen wir Ihnen die aktuelle Situation erläutern und aufzeigen wie Sie sich schützen können.

Was ändert sich ab dem 14. Mai 2024?

Durch die neuen EU-Regelungen für Onlinedienste werden die deutschen „Telemediendienste“ nun als „digitale Dienste“ bezeichnet. Dementsprechend wurden folgende Gesetze angepasst:

  • das Telemediengesetz (TMG) ist jetzt unter dem Namen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bekannt
  • das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)  wurde zum Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)

Häufig werden Anpassungen am Impressum notwendig

Die Umbenennungen betreffen vermutlich die meisten aktuellen Impressen. Denn häufig findet man Bezeichnungen wie „Impressum gem. § 5 TMG“.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke empfiehlt:

Ändern Sie diese Passage jedoch bitte nicht in „Impressum gem. § 5 DDG“. Ich empfehle Ihnen stattdessen die Angabe des Gesetzes insgesamt wegzulassen.

Auf diese Weise können Sie sich zukünftige Anpassungen ersparen. Und bei Informationspflichten besteht grundsätzlich keine Verpflichtung das zugrunde liegende Gesetz explizit anzugeben.

Müssen die Cookiebanner angepasst werden?

Bisher war das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) vor allem für die Regelung der Cookie-Einwilligungspflicht durch § 25 TTDSG bekannt. In Bezug auf die Cookie-Einwilligung ist es üblicherweise nicht erforderlich, das genaue Gesetz zu nennen.

Wenn jedoch das Gesetz explizit genannt wird, ist eine Umbenennung in § 25 TDDDG zu empfehlen.

Wann muss die Änderung vorgenommen werden?

Die neuen Regelungen sind bereits seit dem 14. Mai 2024 gültig. Wir empfehlen daher eine zeitnahe Änderung.

Falls Sie Hilfe dabei benötigen, schrieben Sie uns gerne eine Nachricht.

Teilen Sie diesen Beitrag!

Gratis Webseiten-Check

Wir analysieren Ihre Webseite und geben Ihnen klare Handlungsempfehlungen, wie Sie Ihre Webseite besser machen können.

Neuste Artikel
Kategorien