Abmahnungen gegen Google Fonts: So können Sie sich schützen!

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Zur Zeit rollt leider eine Abmahnwelle durch Deutschland, die vor allem die Schriftarten von Google Fonts zum Ziel hat. Google Fonts ist ein kostenloser Service, der Nutzern hunderte Schriftarten zur Verfügung stellt. Viele Webseitenbetreiber haben die Schriftarten von Google Fonts bereits auf ihrer Seite eingesetzt – und bekommen jetzt eine Abmahnung.

In diesem Artikel finden Sie heraus, ob Sie mit der Benutzung von Google Fonts eine Abmahnung riskieren und was Sie tun können, um sicherzustellen, dass Sie auf der richtigen Seite des Gesetzes bleiben.

Wichtig: Bei diesem Artikel handelt es sich um keine rechtliche Beratung. Vielmehr wollen wir Ihnen die aktuelle Situation erläutern und aufzeigen wie Sie sich schützen kö

Ist Google Fonts DSGVO-konform eingebunden?
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Was sind Google Fonts überhaupt?

 Abmahnungen gegen Google Fonts
Bei Google Fonts haben Sie die Auswahl aus tausenden von Schriftarten

Bevor wir uns anschauen, warum es aktuell so viele Abmahnungen gibt, möchten wir erstmal erläutern was genau Google Fonts überhaupt sind. Google Fonts ist ein kostenloser Service, der Nutzern hunderte Schriftarten zur Verfügung stellt.

Die Schriften können sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke genutzt werden und sind unter einer freien Lizenz verfügbar.

Google selbst erklärt den Dienst wie folgt: “Mit den Google-Schriftarten können Sie Ihre Texte so gestalten, wie Sie es möchten. Die Schriften sind optimiert für das Web und lassen sich mit einem Codeblock ganz leicht auf Ihrer Website implementieren”.

Der große Vorteil von Google Fonts ist die Einfachheit der Nutzung. Sie können ohne Lizenzkosten eine Schriftart wählen die perfekt zum Corporate Design Ihres Unternehmens passt und müssen nicht auf langweilige 0815- Standard Schriften zurückgreifen.

Welche Abmahnungen gegen Google Fonts sind aktuell im Umlauf?

Aktuell werden sehr viele Abmahnungen an Website-Betreiber versendet, die Google Fonts auf ihrer Website einsetzen. Manchmal handelt es sich um Privatpersonen die einen Schadensersatzanspruch an Sie stellen. Häufig versenden aber auch zweifelhafte Anwälte solche Abmahnungen um damit Geld zu verdienen.

In beiden Fällen handelt es ich meist um eher geringe Beträge im dreistelligen Bereich.

Teilweise werden die Angeklagten aber auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Spätestens da sollten Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, da diese Unterlassungserklärungen in der Regel sehr Unvorteilhaft für Sie sind und schnell sehr teuer werden können.

Welche Rechtsgrundlage gibt es für diese Abmahnwelle?

Technisch gibt es zwei Methoden wie Sie Google Fonts auf Ihrer Webseite einbinden können.

Zum einen können Sie die Schriftarten direkt von Google Fonts auf Ihrer Webseite einbinden. Dies ist die einfachste Methode und wird von vielen Webdesignern genutzt. Das Problem: Mit jedem Aufruf der Webseite wird eine IP-Adresse an Google in die USA übertragen.

Die zweite Möglichkeit ist es, die Schriftarten zuerst auf Ihrem eigenen Server zu installieren und dann von dort aus auf Ihrer Webseite einzubinden. Mit dieser Methode sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Denn hier werden keine Informationen an Dritte übergeben.

Früher haben sich viele Webseitenbetreiber auf Art. 6 Abs. 1 S.1 der DSGVO gestützt. Dies erlaubt die Übertragung an Dritte, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Das Landgericht München hat nun allerdings ein Urteil gefällt wonach im Falle von Google Fonts kein berechtigtes Interesse vorliegt.

Der Einsatz von Schriftartendiensten wie Google Fonts kann nicht auf Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO gestützt werden, da der Einsatz der Schriftarten auch möglich ist, ohne dass eine Verbindung von Besuchern zu Google Servern hergestellt werden muss.

Hier können Sie sich das Urteil im Detail ansehen: zum Urteil

Wie prüfe ich, ob ich Google Fonts rechtskonform eingebunden habe?

Testen Sie auf Google Fonts um Abmahnungen zu verhindern
Testen Sie Ihre Webseiten auf den Einsatz von Google Fonts um Abmahnungen zu vermeiden.

Damit Sie sich den Ärger einer Abmahnung sparen, sollten Sie unbedingt prüfen ob Sie Google Fonts nutzen und wie diese eingebunden sind.

Der einfachste Weg führt über die Entwickler-Tools Ihres Browser. Öffnen Sie dazu Ihre Webseite und klicken dann mit der rechten Maustaste auf den Inhalt. Im Chrome-Browser klicken Sie nun auf “Untersuchen” und dann auf “Quellcode”(teilweise auch “Sources”). Steht dort fonts.googleapis.com und/oder fonts.gstatic.com, dann werden die Schriften extern eingebunden und Sie sollten tätig werden.

Wenn nichts dergleichen dort steht, dann nutzen Sie keine Schriften von Google oder haben diese bereits lokal eingebunden.

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Wie können Google Fonts lokal eingebunden werden?

Wenn Sie festgestellt haben, dass auf Ihrer Webseite Google Fonts eingebunden sind, haben Sie zwei Möglichkeiten diese lokal zu installieren. Zum einen können Sie Schriften von Google herunterladen und selbst auf Ihrem Server hochladen oder Sie verwenden eine WordPress-Plugin, welches die Schriften automatisch für Sie lädt und installiert.

Im Regelfall empfehlen wir die Schriften manuell zu installieren, da jedes zusätzliche Plugin die Ladezeit der Webseite negativ beeinflussen kann.

Wenn Sie Hilfe bei der Installation von Google Fonts auf Ihrer Website benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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