Kalkulation Gebäudereinigung: So berechnest du Preise, die über die ganze Laufzeit tragen

Ein Angebot ist schnell geschrieben. Die Frage ist, ob der Preis nach zwölf Monaten noch stimmt.
Bei einem Gewerbeobjekt entscheidet sich das nicht in der ersten Woche. Ein Dauerauftrag läuft ein Jahr, zwei Jahre, manchmal länger. Wer zu niedrig kalkuliert, merkt es nicht sofort. Er merkt es, wenn das Team ausgelastet ist und am Monatsende trotzdem nichts übrig bleibt.
Dieser Artikel zeigt dir, wie du einen Angebotspreis herleitest, der trägt. Mit den aktuellen Tariflöhnen, den offiziellen Leistungszahlen der RAL Gütegemeinschaft und einer Beispielrechnung, die du direkt auf dein nächstes Objekt übertragen kannst.
Königsmarketing arbeitet ausschließlich mit Gebäudereinigungen an der Gewinnung von Gewerbeobjekten. Aus dieser Arbeit stammt die Perspektive dieses Artikels: Was ein Objekt wert ist, entscheidet sich nicht am Tag der Angebotsabgabe, sondern über die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Kurzfassung
Kalkulation in der Gebäudereinigung bedeutet, aus drei Werten einen Angebotspreis herzuleiten: der zu reinigenden Fläche, dem Leistungswert in Quadratmetern pro Stunde und dem Stundenverrechnungssatz.
Die Formel: Fläche ÷ Leistungswert = Stunden pro Reinigung
Stunden × Frequenzfaktor × Stundenverrechnungssatz = Monatspreis
Die Zahlen für 2026: Der Tariflohn beträgt 15,00 € in Lohngruppe 1 und 18,40 € in Lohngruppe 6. Der Stundenverrechnungssatz liegt je nach Betrieb bei etwa 29 bis 34 € netto. Der Preis pro Quadratmeter ist das Ergebnis dieser Rechnung, nie ihr Ausgangspunkt.
| Kennzahl | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Tariflohn Lohngruppe 1 | 15,00 €/h | 10. GebäudeArbbV (BGBl. 2025 I Nr. 22) |
| Tariflohn Lohngruppe 6 | 18,40 €/h | 10. GebäudeArbbV (BGBl. 2025 I Nr. 22) |
| Stundenverrechnungssatz | ca. 29 bis 34 €/h netto | Branchenübliche Zuschlagssätze |
| Leistungswert Büro | 160 bis 230 m²/h | RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung |
| Leistungswert Sanitär | 60 bis 90 m²/h | RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung |
| Leistungswert Flure (manuell) | 250 bis 350 m²/h | RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung |
| Aufschlag Rüst- und Wegezeit | 15 bis 20 % | Branchenpraxis |
| Nachtzuschlag (22 bis 5 Uhr) | 30 % | Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung |
| Sonn- und Feiertagszuschlag | 80 % | Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung |
| Frequenzfaktor 1× pro Woche | 4,33 | 52 Wochen ÷ 12 Monate |
| Ende des aktuellen Tarifvertrags | 31.12.2026 | IG BAU / BIV |
| Beginn der nächsten Tarifrunde | 09.09.2026 | IG BAU / BIV |
Wichtige Begriffe kurz erklärt
Stundenverrechnungssatz: Der Preis pro produktiver Arbeitsstunde, den du dem Kunden berechnest. Er enthält Lohn, Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Gemeinkosten und Gewinn. Nicht zu verwechseln mit dem Stundenlohn der Reinigungskraft.
Leistungswert: Die Fläche in Quadratmetern, die eine Reinigungskraft in einer Stunde nach dem vereinbarten Leistungsverzeichnis bearbeitet.
Frequenzfaktor: Die Zahl der Reinigungen pro Monat, berechnet aus der wöchentlichen Frequenz.
Produktive Stunden: Die tatsächlich im Objekt geleisteten und abrechenbaren Stunden, ohne Urlaub, Krankheit und Feiertage.
Nachkalkulation: Der Abgleich der kalkulierten mit den tatsächlich benötigten Zeiten nach Objektbeginn.
Inhalt
- Warum zu niedrige Preise erst spät wehtun
- Der Stundenverrechnungssatz: die Zahl, auf der alles aufbaut
- Leistungswerte: wie viele Quadratmeter pro Stunde realistisch sind
- Von der Fläche zum Monatspreis
- Preis pro Quadratmeter richtig herleiten
- Nachkalkulation: stimmt dein Preis nach drei Monaten noch?
- Die Tarifrunde ab September 2026 und was sie für deine Verträge bedeutet
- Was ein Gewerbeobjekt über die Laufzeit wert ist
- Häufige Fragen
Warum zu niedrige Preise erst spät wehtun
Bei einer einmaligen Bauendreinigung ist ein Kalkulationsfehler ärgerlich. Bei einem Dauerauftrag ist er ein Vertrag.
Genau das macht die Unterhaltsreinigung anders als das Einmalgeschäft. Der Preis, den du heute in ein Angebot schreibst, gilt Monat für Monat. Wenn er 80 € zu niedrig liegt, sind das nach zwei Jahren fast 2.000 € Umsatz, die dir fehlen. Bei drei solchen Objekten wird daraus eine Summe, die den Unterschied zwischen Wachstum und Stillstand macht.
Drei Fehler tauchen dabei immer wieder auf:
Der Stundenlohn wird mit dem Stundensatz verwechselt. Was auf dem Lohnzettel steht, ist nicht, was dich die Arbeitsstunde kostet.
Es wird mit Sollstunden gerechnet statt mit produktiven Stunden. Urlaub, Krankheit und Feiertage sind bezahlte Zeit, in der niemand im Objekt steht.
Der Preis wird an der Konkurrenz ausgerichtet. Was der Mitbewerber nimmt, sagt nichts über deine Kostenstruktur.
Die Folge ist immer dieselbe. Der Auftrag kommt, die Auslastung steigt, die Marge nicht.
Ein Satz, der in Gesprächen mit Gebäudereiniger-Inhabern immer wieder fällt, bringt den Anspruch auf den Punkt: „Es muss Hand und Fuß haben." Genau darum geht es bei der Kalkulation. Nicht um eine Zahl, die passt, sondern um eine Zahl, die du erklären kannst.
Der Stundenverrechnungssatz: die Zahl, auf der alles aufbaut
Kurze Antwort: Ausgehend vom Tariflohn von 15,00 € in Lohngruppe 1 liegt der Stundenverrechnungssatz 2026 je nach Betrieb bei etwa 29 bis 34 € netto. Die Differenz entsteht durch Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn.
Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den du dem Kunden pro produktiver Arbeitsstunde berechnest. Er ist nicht der Lohn deiner Reinigungskraft. Er enthält alles, was eine Arbeitsstunde tatsächlich kostet, plus deinen Gewinn.
Schritt 1: Der Tariflohn als Ausgangspunkt
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Branchenmindestlöhne:
| Lohngruppe | Tätigkeit | 2025 | seit 1.1.2026 |
|---|---|---|---|
| LG 1 | Innen- und Unterhaltsreinigung | 14,25 € | 15,00 € |
| LG 6 | Glas- und Fassadenreinigung | 17,65 € | 18,40 € |
Diese Löhne sind allgemeinverbindlich. Sie stehen in der Zehnten Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung vom 23. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 22) und gelten für jeden Betrieb der Branche, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Bundesinnungsverband. Auch ausländische Unternehmen, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden, müssen sie zahlen. Die Einhaltung kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
Wichtig für die Kalkulation: Wer Mitarbeiter in der Glasreinigung einsetzt und nach Lohngruppe 1 bezahlt, verstößt gegen den Tarif. Das ist nicht nur ein rechtliches Risiko, es verfälscht auch jede Kalkulation für Glasleistungen.
Schritt 2: Was auf den Lohn draufkommt
Vom Bruttolohn bis zum Angebotspreis liegen mehrere Kostenblöcke. Die folgenden Spannen sind Erfahrungswerte aus der Branche und müssen mit deinen eigenen Zahlen gefüllt werden:
| Kostenblock | Typische Spanne | Was darin steckt |
|---|---|---|
| Lohnnebenkosten | 22 bis 24 % | Sozialabgaben, Beiträge des Arbeitgebers |
| Ausfallzeiten | 15 bis 20 % | Urlaub, Krankheit, Feiertage |
| Gemeinkosten | 12 bis 18 % | Verwaltung, Fahrzeuge, Büro, Software |
| Wagnis und Gewinn | 5 bis 10 % | Unternehmerrisiko und Ertrag |
Aus 15,00 € Tariflohn wird damit je nach Betrieb ein Stundenverrechnungssatz von rund 29 bis 34 € netto.
Diese Spanne ist bewusst eine Spanne. Es gibt keine amtliche Zahl für den Stundenverrechnungssatz, weil er von deiner Verwaltungsstruktur, deinem Fuhrpark und deinem Krankenstand abhängt. Wer dir eine exakte Zahl nennt, ohne deinen Betrieb zu kennen, rät.
Schritt 3: Der Fehler mit den produktiven Stunden
Hier verlieren die meisten Kalkulationen ihre Marge.
Eine Vollzeitkraft ist im Jahr rund 2.080 Stunden angestellt. Im Objekt steht sie deutlich seltener. Urlaub, Krankheit und Feiertage machen zusammen etwa 18 % der Jahresstunden aus. Diese Zeit bezahlst du, ohne sie abrechnen zu können.
Rechnest du mit den vollen Stunden statt mit den verrechenbaren, ist dein Stundensatz automatisch zu niedrig. Und zwar bei jedem Objekt, in jedem Monat.
Schritt 4: Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
Viele Gewerbeobjekte werden gereinigt, wenn niemand da ist. Früh morgens, spät abends, manchmal nachts. Sobald du dabei in bestimmte Zeitfenster gerätst, wird die Stunde teurer, und zwar tariflich vorgeschrieben.
Der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung regelt das verbindlich:
| Zeitraum | Zuschlag auf den Stundenlohn |
|---|---|
| Nachtarbeit (22:00 bis 5:00 Uhr) | 30 % |
| Sonn- und Feiertagsarbeit | 80 % |
| Neujahr, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag | 200 % |
| Mehrarbeit | 25 % |
Zwei Regeln dazu, die in der Kalkulation oft untergehen:
Nur der höchste Zuschlag zählt. Treffen mehrere zusammen, etwa Nachtarbeit an einem Feiertag, wird nicht addiert. Es gilt der höhere Satz.
Achte auf veraltete Angaben. Der Rahmentarifvertrag wurde 2019 überarbeitet. Ältere Quellen im Netz nennen noch 25 % für Nachtarbeit und 100 % für Sonntage. Wer damit rechnet, kalkuliert falsch.
Für die Praxis heißt das: Ein Objekt mit regelmäßiger Reinigung ab 22 Uhr hat spürbar höhere Personalkosten als ein Objekt, das um 18 Uhr gereinigt wird. Wenn der Kunde ein enges Zeitfenster vorgibt, gehört das in den Preis. Frage bei der Objektbegehung immer nach den möglichen Reinigungszeiten, bevor du kalkulierst.
Schritt 5: Mindestabnahme bei kleinen Objekten
Bei kleinen Flächen kippt die Rechnung, weil Rüst- und Wegezeit einen immer größeren Anteil einnehmen. Ein Objekt mit 45 Minuten reiner Reinigungszeit kostet dich mit Anfahrt, Aufschließen und Materialtransport schnell die doppelte Zeit.
Zwei Wege, das aufzufangen:
Mindestzeit pro Einsatz festlegen, etwa 45 oder 60 Minuten, und diese abrechnen
Mindestpauschale pro Monat definieren, unter die du nicht gehst
„Mindestens drei Stunden, sonst lohnt sich Aufwand und Anfahrt nicht." Dieser Grundsatz, den erfahrene Inhaber oft nennen, ist keine Bequemlichkeit. Er ist das Ergebnis derselben Rechnung.
Leistungswerte: wie viele Quadratmeter pro Stunde realistisch sind
Kurze Antwort: Für Büroflächen gelten 160 bis 230 m² pro Stunde als Richtwert, für Sanitärräume 60 bis 90 m² und für manuell gereinigte Flure 250 bis 350 m². Diese Werte gelten nur, solange der Leistungsumfang dem entspricht, was ihnen zugrunde liegt.
Der Leistungswert sagt, wie viele Quadratmeter eine Reinigungskraft in einer Stunde schafft. Er ist die zweite große Stellschraube neben dem Stundensatz.
Die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung veröffentlicht Richtwerte im Merkblatt „Empfehlungen zur Ermittlung von Leistungszahlen in der Unterhaltsreinigung" (Ausgabe Juli 2020). Für den Verwaltungsbereich sehen sie so aus:
| Raumart | m²/h |
|---|---|
| Büro | 160 bis 230 |
| Besprechungszimmer | 150 bis 280 |
| Toiletten, Wasch- und Duschräume | 60 bis 90 |
| Teeküchen | 80 bis 150 |
| Aufenthaltsräume | 120 bis 190 |
| Umkleideräume, Garderoben | 160 bis 280 |
| Aufzüge | 90 bis 150 |
| Flure, manuelle Reinigung | 250 bis 350 |
| Flure, maschinelle Reinigung | 300 bis 650 |
| Eingangshallen, Foyers | 250 bis 600 |
| Treppenhäuser | 130 bis 200 |
| Nebenräume | 250 bis 350 |
Für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas gibt es eigene Tabellen. Sanitärbereiche liegen dort teilweise noch niedriger, eine OP-Schlussreinigung bei 25 bis 60 m²/h.
Warum diese Tabelle allein nicht reicht
Jetzt kommt der Punkt, den viele Kalkulationsratgeber überspringen.
Die RAL Gütegemeinschaft schreibt in ihrem eigenen Merkblatt, dass es keine genormten Leistungszahlen geben kann. Für jedes Objekt müssen individuelle Werte ermittelt werden. Eine Begehung vor Ort bezeichnet sie als dringend erforderlich.
Der Grund lässt sich an einem einzigen Rechenbeispiel zeigen, das im Merkblatt selbst steht. Es geht um einen Büroraum mit 18 m², Bodenreinigung 2,5-mal pro Woche, Müll 5-mal pro Woche:
| Leistungsumfang | Leistungswert |
|---|---|
| Nur Boden und Mülleimer | 349,99 m²/h |
| Zusätzlich Schreibtisch, Fensterbank, Telefon | 292,94 m²/h |
| Zusätzlich anteilige Rüst- und Wegezeit | 225,54 m²/h |
Dreimal derselbe Raum. Drei völlig verschiedene Werte.
Der Leistungswert ist keine Eigenschaft des Objekts. Er ist das Ergebnis dessen, was in deinem Leistungsverzeichnis steht. Wer einen Wert aus einer Tabelle übernimmt, ohne den Leistungsumfang zu kennen, kalkuliert eine Zufallszahl.
Was das für Ausschreibungen bedeutet
Die RAL Gütegemeinschaft nennt Leistungszahlen eines der Hauptprobleme bei der Bewertung von Angeboten. Die Unterschiede zwischen Anbietern liegen nach ihrer Beobachtung nicht selten bei mehreren hundert Prozent.
Ihr Beispiel: Ein Sanitärraum mit 27 m², Reinigung 5-mal pro Woche.
Bei 65 m²/h stehen 24 Minuten und 52 Sekunden pro Ausführung zur Verfügung
Bei 140 m²/h sind es 11 Minuten und 30 Sekunden
Beide Anbieter behaupten, dieselbe Leistung zu erbringen. Einer von beiden wird es nicht schaffen.
Wenn du gegen einen auffällig günstigen Wettbewerber verlierst, lohnt sich diese Rechnung als Argument beim Auftraggeber. Nicht als Beschwerde, sondern als Frage: Wie viele Minuten sind pro Raum kalkuliert?
So ermittelst du deinen eigenen Wert
Objekt in Zonen aufteilen. Büro, Flur, Sanitär, Küche, Empfang. Jede Zone bekommt einen eigenen Wert.
Flächen erfassen. Aus Grundriss, Raumbuch oder durch eigenes Nachmessen. Nicht schätzen.
Zeit stoppen. Bei den ersten Einsätzen in einer neuen Objektart pro Zone messen, statt Tabellenwerte zu übernehmen.
Rüst- und Wegezeit aufschlagen. Material holen, Räume aufschließen, zwischen Etagen laufen, Geräte reinigen. Rechne 15 bis 20 % auf die reine Reinigungszeit.
Eigene Werte sammeln. Nach einem Jahr hast du eine Datenbasis, die jeder Tabelle überlegen ist, weil sie dein Team und deine Ausstattung abbildet.
Von der Fläche zum Monatspreis
Gewerbekunden wollen fast immer eine feste Monatspauschale. Dafür brauchst du einen dritten Wert: den Frequenzfaktor.
Ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen (52 Wochen ÷ 12 Monate). Daraus ergeben sich diese Faktoren:
| Reinigungen pro Woche | Faktor pro Monat |
|---|---|
| 1× | 4,33 |
| 2× | 8,67 |
| 3× | 13,00 |
| 4× | 17,33 |
| 5× | 21,67 |
Beispielrechnung: Bürogebäude mit 400 m²
Ein realistisches Gewerbeobjekt, aufgeteilt nach Raumarten, Reinigung 3-mal pro Woche, Stundenverrechnungssatz 30 €.
Schritt 1: Flächen und Leistungswerte pro Zone
| Zone | Fläche | Leistungswert | Stunden pro Reinigung |
|---|---|---|---|
| Büroflächen | 240 m² | 190 m²/h | 1,26 h |
| Flure | 90 m² | 280 m²/h | 0,32 h |
| Sanitär | 40 m² | 75 m²/h | 0,53 h |
| Teeküche | 30 m² | 110 m²/h | 0,27 h |
| Summe | 400 m² | 2,38 h |
Schritt 2: Rüst- und Wegezeit aufschlagen
2,38 h × 1,15 (15 % Aufschlag) = 2,74 Stunden pro Reinigung
Schritt 3: Auf den Monat hochrechnen
2,74 h × 13,00 (Faktor für 3× pro Woche) = 35,62 Stunden pro Monat
Schritt 4: Monatspreis
35,62 h × 30 € = 1.068,60 € netto pro Monat
Beachte, was hier passiert ist: Die Sanitärfläche macht nur 10 % der Gesamtfläche aus, verbraucht aber 22 % der Reinigungszeit. Wer das Objekt mit einem einzigen Mischwert rechnet, verliert genau an dieser Stelle Geld.
Preis pro Quadratmeter richtig herleiten
Viele Kunden fragen nach einem Quadratmeterpreis. Das ist verständlich, weil es vergleichbar wirkt. Für deine Kalkulation ist es die falsche Richtung.
Rechne immer zuerst über Fläche, Leistungswert und Stundensatz. Teile erst danach:
1.068,60 € ÷ 400 m² = 2,67 € pro m² und Monat
Diese Zahl gilt für dieses Objekt, bei dieser Frequenz, mit diesem Leistungsverzeichnis. Sie gilt nicht für das nächste.
Ein Beispiel dazu: 2,50 € pro m² sind für ein modernes Großraumbüro auskömmlich. Für ein Gebäude mit vielen kleinen Sanitärräumen, engen Treppenhäusern und ohne Aufzug ist derselbe Preis ein Verlustgeschäft. Der Quadratmeterpreis sagt ohne Angabe von Raumtyp und Frequenz praktisch nichts aus.
Wenn ein Kunde auf einer Zahl besteht, nenne eine Spanne und erkläre, wovon sie abhängt. Das wirkt professioneller als eine schnelle Zahl, die du später nicht halten kannst.
Sonderleistungen gehören nicht in die Monatspauschale
Ein häufiger Fehler bei Gewerbeobjekten: Glasreinigung, Grundreinigung oder Bauendreinigung werden in die laufende Pauschale hineingerechnet, weil der Kunde „alles aus einer Hand" will.
Das funktioniert nicht, weil die Leistungswerte in einer völlig anderen Größenordnung liegen. Wo du in der Unterhaltsreinigung mit 160 bis 230 m² pro Stunde rechnest, sind es bei einer Grundreinigung oder Glasreinigung teilweise nur ein Bruchteil davon. Eine Sonderleistung, die einmal im Jahr anfällt, in zwölf Monatsraten zu verstecken, macht deine Pauschale unvergleichbar und deine Nachkalkulation unmöglich.
Kalkuliere Sonderleistungen separat und weise sie im Angebot als eigene Position aus:
Unterhaltsreinigung: Monatspauschale, wie oben gerechnet
Glasreinigung: eigener Turnus, eigene Kalkulation, meist pro Fensterelement oder pro m² Glasfläche
Grundreinigung: einmalig oder jährlich, mit eigenem Leistungswert
Bauendreinigung: immer separat, weil Verschmutzungsgrad und Aufwand nicht vorhersehbar sind
Ein weiterer Punkt zur Lohngruppe: Glas- und Fassadenreinigung fällt in Lohngruppe 6 mit 18,40 € statt 15,00 €. Wer Glasleistungen mit dem Stundensatz aus Lohngruppe 1 kalkuliert, rechnet nicht nur zu knapp, sondern verstößt gegen den Tarif, wenn die Kraft entsprechend eingesetzt wird.
Nachkalkulation: stimmt dein Preis nach drei Monaten noch?
Die Kalkulation vor der Angebotsabgabe ist eine Prognose. Ob sie stimmt, weißt du erst, wenn das Objekt läuft.
Die RAL Gütegemeinschaft empfiehlt ausdrücklich, nach Objektbeginn eine Nachkalkulation vorzunehmen, um erforderliche Korrekturen zu erkennen. In der Praxis machen das die wenigsten kleineren Betriebe.
So funktioniert es ohne großen Aufwand:
Ist-Zeiten erfassen. Über drei Monate notieren, wie lange die Reinigung tatsächlich dauert. Nicht geschätzt, sondern gemessen.
Mit der Kalkulation vergleichen. Bei einer Abweichung bis 10 % ist alles im Rahmen. Zwischen 10 und 20 % lohnt sich ein Blick auf Ablauf und Ausstattung. Über 20 % war der Leistungswert falsch angesetzt.
Konsequenz ziehen. Entweder du optimierst den Ablauf, oder du korrigierst den Preis zum nächsten möglichen Zeitpunkt, oder du weißt zumindest für das nächste vergleichbare Objekt, wie du rechnen musst.
Der eigentliche Wert der Nachkalkulation liegt nicht im einzelnen Objekt. Er liegt darin, dass deine Leistungswerte mit jedem Objekt genauer werden.
Die Tarifrunde ab September 2026 und was sie für deine Verträge bedeutet
Kurze Antwort: Der aktuelle Tarifvertrag endet am 31. Dezember 2026. Die Verhandlungen für den Folgevertrag beginnen am 9. September 2026. Die IG BAU fordert zwei Euro mehr pro Stunde für alle Lohngruppen. Verträge, die über 2026 hinauslaufen, sollten deshalb eine Preisgleitklausel enthalten.
Der aktuelle Tarifvertrag läuft am 31. Dezember 2026 aus. Die erste Verhandlungsrunde zwischen der IG BAU und dem Bundesinnungsverband findet am 9. September 2026 statt.
Die IG BAU fordert einen Festbetrag von zwei Euro mehr pro Stunde für alle Lohngruppen, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Setzt sie sich durch, läge Lohngruppe 1 bei 17,00 € und Lohngruppe 6 bei 20,40 €. Für die unterste Lohngruppe wäre das ein Plus von 13,3 %.
Der Bundesinnungsverband hat die Forderung zurückgewiesen. Es ist offen, wo die Einigung landet. Sicher ist nur: Die Löhne werden nicht sinken.
Warum das jetzt in deine Angebote gehört
Gleichzeitig ist die Marktlage angespannt. Die Frühjahrs-Konjunkturumfrage 2026 des Bundesinnungsverbands zeigt das pessimistischste Stimmungsbild seit Beginn dieser Erhebungen im Jahr 2019:
34 % der befragten Betriebe erwarten für 2026 schlechtere Geschäfte
49 % verzeichnen einen spürbaren Rückgang von Kunden oder Kundenaufträgen
65 % berichten, dass Kunden ihre Leistungen reduzieren
Steigende Personalkosten treffen auf Kunden, die kürzen. Das ist die Ausgangslage für jedes Angebot, das du in den nächsten Monaten schreibst.
Die Preisgleitklausel
Wenn du heute einen Vertrag über zwei Jahre abschließt und der Preis fix ist, trägst du das gesamte Tarifrisiko allein.
Eine Preisgleitklausel löst das. Sie legt fest, dass sich der vereinbarte Preis anpasst, wenn sich der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn ändert. Üblich ist eine Kopplung an die Tarifentwicklung, mit einer Anpassung zum Jahreswechsel.
Für den Kunden ist das kein Nachteil, den du verstecken musst. Im Gegenteil: Er weiß, dass sein Dienstleister tariftreu zahlt und nicht in einem Jahr mit einer überraschenden Forderung um die Ecke kommt. Wer die Klausel offen erklärt, wirkt kalkulierbar statt teuer.
Angesichts des Verhandlungstermins im September ist eine Anpassungsklausel bei allen Verträgen, die über 2026 hinauslaufen, keine Kür.
Was ein Gewerbeobjekt über die Laufzeit wert ist
Bis hierhin ging es darum, den richtigen Preis zu finden. Zum Schluss noch eine Rechnung in die andere Richtung.
Nimm das Beispielobjekt von oben: 1.068,60 € pro Monat. Bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten sind das 25.646 € Umsatz aus einem einzigen Objekt. Rechnest du mit einem Deckungsbeitrag von 25 %, bleiben rund 6.400 €.
Diese Zahl verändert den Blick auf zwei Dinge.
Erstens auf den Preis. Ein Nachlass von 10 % im Angebot wirkt klein. Über 24 Monate sind es rund 2.560 € weniger Umsatz. Das ist der Grund, warum eine saubere Kalkulation wichtiger ist als eine schnelle Zusage.
Zweitens auf die Akquise. Wenn ein Objekt über die Laufzeit 6.400 € Deckungsbeitrag bringt, darf seine Gewinnung auch etwas kosten. Viele Betriebe rechnen den Wert eines Objekts nie über die volle Laufzeit und bewerten deshalb jeden Euro für Kundengewinnung als reine Ausgabe.
In der Arbeit von Königsmarketing mit Gebäudereinigungen ist genau diese Rechnung der Ausgangspunkt jedes Gesprächs. Bevor über Maßnahmen gesprochen wird, steht die Frage, was ein einzelnes Gewerbeobjekt in der jeweiligen Region über seine Laufzeit einbringt. Ohne diese Zahl lässt sich nicht beurteilen, ob sich Kundengewinnung für Gebäudereinigungen überhaupt rechnet.
Welcher Kanal dafür der richtige ist, hängt von deiner Region und deinen Wunschobjekten ab. In Städten mit ausreichend Suchvolumen führen Google Ads am schnellsten zu Anfragen, weil sie im Umkreis ausgespielt werden und nicht auf ein bestimmtes lokales Suchvolumen angewiesen sind. Langfristig baut Suchmaschinenoptimierung Sichtbarkeit auf, die nicht bei jedem Klick Geld kostet.
„Jedes Objekt, das reinkommt, ernährt meine Familie." Dieser Satz aus einem Gespräch mit einem Inhaber beschreibt genau das. Ein Gewerbeobjekt ist kein Auftrag, es ist eine Umsatzquelle mit Laufzeit. Kalkulation entscheidet, wie viel davon bei dir bleibt.
Und deshalb gehört zur Frage „Was kostet dieser Auftrag mich?" immer auch die Frage „Wie kommen regelmäßig Anfragen für solche Objekte rein?" Das eine ist ohne das andere wenig wert.
Häufige Fragen zur Kalkulation in der Gebäudereinigung
Wie hoch ist der Tariflohn in der Gebäudereinigung 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) ein Stundenlohn von 15,00 €, in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) 18,40 €. Beide Sätze sind allgemeinverbindlich und gelten für alle Betriebe der Branche.
Wie berechne ich den Stundenverrechnungssatz?
Ausgangspunkt ist der Tariflohn. Darauf kommen Lohnnebenkosten (22 bis 24 %), Ausfallzeiten (15 bis 20 %), Gemeinkosten (12 bis 18 %) sowie Wagnis und Gewinn (5 bis 10 %). Entscheidend ist, dass du durch die produktiven Stunden teilst, nicht durch die bezahlten. Bei 15,00 € Tariflohn liegt der Satz je nach Betrieb bei etwa 29 bis 34 € netto.
Welche Leistungswerte gelten in der Unterhaltsreinigung?
Die RAL Gütegemeinschaft nennt für den Verwaltungsbereich unter anderem 160 bis 230 m²/h für Büros, 60 bis 90 m²/h für Sanitärräume und 250 bis 350 m²/h für manuell gereinigte Flure. Diese Werte sind ausdrücklich Richtwerte ohne Verbindlichkeit und hängen stark vom Leistungsverzeichnis ab.
Wie viel Zeit muss ich für Rüst- und Wegezeiten einplanen?
Rechne 15 bis 20 % auf die reine Reinigungszeit. Bei kleinen Objekten mit langer Anfahrt oder vielen Etagen kann der Anteil höher liegen.
Was mache ich, wenn der Kunde einen festen Quadratmeterpreis will?
Kalkuliere zuerst normal über Fläche, Leistungswert und Stundensatz und teile den Gesamtpreis danach durch die Quadratmeterzahl. Nenne dem Kunden eine Spanne und erkläre, welche Faktoren sie beeinflussen. Ein Quadratmeterpreis ohne Angabe von Raumtyp und Frequenz ist nicht aussagekräftig.
Wie hoch sollte meine Sicherheitsmarge sein?
Ein Puffer von 5 bis 10 % auf die kalkulierten Stunden fängt die meisten unerwarteten Aufwände ab, ohne dein Angebot unrealistisch zu verteuern.
Brauche ich eine Preisgleitklausel im Vertrag?
Bei Verträgen, die über 2026 hinauslaufen, ja. Der aktuelle Tarifvertrag endet am 31. Dezember 2026, die Verhandlungen für den Folgevertrag beginnen am 9. September 2026. Ohne Anpassungsklausel trägst du das gesamte Kostenrisiko.
Wie hoch sind die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit in der Gebäudereinigung?
Der Rahmentarifvertrag sieht 30 % Zuschlag für Nachtarbeit zwischen 22:00 und 5:00 Uhr vor, 80 % für Sonn- und Feiertagsarbeit und 200 % an Neujahr, dem 1. Mai sowie dem 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Treffen mehrere Zuschläge zusammen, gilt nur der höchste. Beachte, dass ältere Quellen im Netz noch die vor 2019 gültigen Sätze nennen.
Kann ich Glasreinigung in die Monatspauschale einrechnen?
Besser nicht. Die Leistungswerte unterscheiden sich stark von der Unterhaltsreinigung, und Glasreinigung fällt in Lohngruppe 6 mit 18,40 € statt 15,00 €. Kalkuliere sie separat und weise sie im Angebot als eigene Position aus.
Reicht Excel für die Kalkulation?
Für einzelne Objekte ja. Sobald du mehrere Objekte mit unterschiedlichen Raumtypen und Frequenzen parallel kalkulierst, wird es fehleranfällig, weil Zuschläge oft fest in Formeln landen statt in eigenen Eingabefeldern.
Quellen
Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung vom 23. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 22), Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk vom 15. November 2024, BIV
Frühjahrs-Konjunkturumfrage 2026, BIV
Tarifforderung der IG BAU vom Juni 2026, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Merkblatt „Empfehlungen zur Ermittlung von Leistungszahlen in der Unterhaltsreinigung", Ausgabe Juli 2020, Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V.
Stand: 17. August 2026. Die Tarifverhandlungen für den Zeitraum ab 2027 beginnen am 9. September 2026. Dieser Artikel wird nach der Einigung aktualisiert.
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